1. Vertragsparteien sind Sie (nachfolgend „Kunde“) und wir, die Thinkmobility.green GmbH & Co. KG, Kaiserstraße 24, 80801 München, E-Mail: info@thinkmobility.green, Tel: 089 20000682 (nachfolgend „thinkmobility.green“).
2. Diese AGB gelten für alle Leistungen, die von thinkmobility.green unter „www.thinkmobility.green“ (nachfolgend „Homepage“) oder per E-Mail unter Bezug auf die Homepage hinsichtlich der Treibhausgasminderungsquote (nachfolgend „THG-Quote“) angeboten werden.
3. Diese AGB gelten im Verhältnis zum Kunden ausschließlich. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennt thinkmobility.green nicht an. Der Geltung allgemeiner Bestell- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
4. In einigen Regelungen in diesen AGB wird danach unterscheiden, ob der Kunde Verbraucher ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist hingegen eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist dabei eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
thinkmobility.green geht Verträge nur hinsichtlich solcher reinen Batterieelektrofahrzeug ein, die in Deutschland zugelassen sind. Der Kunde darf Vertragsangebote nur hinsichtlich solcher reinen Batterieelektrofahrzeug unterbreiten.
1. Die Darstellung der Leistungen auf der Homepage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Vorstellung der Leistungen von thinkmobility.green dar. Durch Anklicken der Schaltfläche„Anmeldung rechtsverbindlich abschicken“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung hinsichtlich des ausgewählten Fahrzeugs ab. Die Bestätigung des Zugangs und die Annahme der Bestellung des Kunden erfolgt unmittelbar per E-Mail.
2. Der Vertragstext wird von thinkmobility.green nach dem Vertragsschluss nicht für den Kunden zugänglich gespeichert. Der Vertragstext wird dem Kunden jedoch im Rahmen der Zugangsbestätigung per E-Mail übersendet.
3. Eingabefehler kann der Kunde vor der endgültigen Abgabe seines Angebots durch Überprüfung des Angebots auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und berichtigen.
4. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
5. thinkmobility.green hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
6. Die wesentlichen Eigenschaften und der Gesamtpreis der Leistungen sowie die Gültigkeitsdauer etwaiger befristeter Angebote von thinkmobility.green sind den Detailbeschreibungen auf der Homepage sowie den vorliegenden AGB zu entnehmen.
1. Mit der textförmlichen Bestimmung als Dritter (mit oder ohne ausdrücklichen Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGB“) tritt der Kunde für das jeweilige von ihm genannte Batterieelektrofahrzeug an thinkmobility.green sein i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 2 und § 7 der 38. BImSchV i. V. m. § 37a Abs. 6 BImSchG ab, die Erfüllung von Verpflichtungen gemäß der vorstehenden Normen für quotenverpflichtete Unternehmen übernehmen zu dürfen. Hierdurch wird thinkmobility.green zum „Dritten“ i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 2 und § 7 der 38. BImSchV i. V. m. § 37a Abs. 6 BImSchG bestimmt.
2. Durch die Bestimmung bestimmt der Kunde somit thinkmobility.green als Dritten im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 und § 7 der 38. BImSchV i. V. m. § 37a Abs. 6 BImSchG und überträgt sämtliche erforderlichen Rechte im Hinblick auf die Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote.
3. Die Abtretung und Bestimmung als Dritter gilt jeweils für ein Kalenderjahr (nachfolgend „Verpflichtungsjahr“). Sofern in der Bestimmung nicht ausdrücklich genannt, ist dies das laufende Kalenderjahr.
4. Der Kunde bietet thinkmobility.green durch Absendung des Web-Formulars gemäß § 3 Nr. 1 die Bestellung als Dritten und die Rechtseinräumung im Sinne der vorstehenden Bestimmungen dieses Paragrafen an; thinkmobility.green nimmt diese mit der textförmlichen Annahme per E-Mail gemäß an § 3 an.
1.Der Kunde stimmt der Anmeldung des reinen Batterieelektrofahrzeugs, der Meldung der entsprechenden THG-Quote an das Umweltbundesamt durch thinkmobility.green sowie der Mitteilung gem. § 8 der 38. BImSchV zu.[V4]
2. thinkmobility.green darf die THG-Quoten in Bezug auf verschiedene Kunden bündeln (sog. „Pooling“) und diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegenüber quotenverpflichteten Unternehmen vermarkten sowie den erfolgreichen Abschluss an das Hauptzollamt oder die sonst zuständige Stelle melden.
3. thinkmobility.green ist zum Zwecke der Vermarktung der THG-Quote berechtigt, weitere Dritte im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 und § 7 der 38. BImSchV i. V. m. § 37a Abs. 6 BImSchG zu bestimmen, sodass diese die THG-Quoten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vermarkten können.
1. Die Bestellung von thinkmobility.green als Dritter ist auf ein Verpflichtungsjahr beschränkt. Das bedeutet, dass thinkmobility.green nicht automatisch für das Folgejahr bestellt wird. Soll eine Vermarktung auch für das Folgejahr erfolgen, ist eine Erklärung des Kunden erforderlich. thinkmobility.green darf den Kunden in Text- oder Schriftform kontaktieren und auf die Verlängerungsmöglichkeit hinweisen, diese vorschlagen oder anbieten. Dem Kunden obliegt es sodann, die Daten zu prüfen und die Verlängerung aktiv zu erklären. Erklärt sich der Kunde nicht, kann thinkmobility.green die THG-Quote für das Folgejahr nicht geltend machen und der Kunde erhält keine Auszahlung für das Folgejahr.
2. Im Rahmen des Vorschlags für das Folgejahr darf thinkmobility.green die Daten aus dem Vorjahr übernehmen.
3. Eine Verlängerung für das Folgejahr kann durch Abschluss eines entsprechenden Vertrags per E-Mail erfolgen. Hierzu erteilt thinkmobility.green die folgenden Informationen:
3.1. thinkmobility.green kann dem Kunden ein E-Mail mit einem rechtlich verbindlichen Angebot von thinkmobility.green zur Verlängerung des Vertrags und der Bestimmung als Dritter gemäß § 4 zusenden. Haben sich Änderungen ergeben oder ist das Angebot unter sonstigen Gesichtspunkten zu aktualisieren oder zu korrigieren, kann der Kunde dies per E-Mail mitteilen; thinkmobility.green wird diese prüfen und ggf. ein aktualisiertes, rechtlich verbindliches Angebot zusenden. Durch eine Antwort per E-Mail oder die Benutzung eines im E-Mail enthaltenen Hyperlinks „rechtsverbindlich annehmen“ nimmt der Kunde das Angebot rechtlich verbindlich an, sodass der Vertrag zustande kommt. Die Bestätigung des Zugangs und die Bestätigung des Vertrags erfolgt unmittelbar per E-Mail.
3.2. Der Vertragstext wird von thinkmobility.green nach dem Vertragsschluss nicht für den Kunden zugänglich gespeichert. Der Vertragstext wird dem Kunden jedoch im Rahmen des E-Mails mit dem Angebot und der Bestätigung übersendet.
3.3. Etwaige Eingabefehler kann der Kunde vor der endgültigen Abgabe seiner Annahmeerklärung durch Überprüfung des Angebots erkennen und ggf. eine Berichtigung vornehmen.
3.4. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
3.5. thinkmobility.green hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
3.6. Die wesentlichen Eigenschaften und der Gesamtpreis der Leistungen sowie die Gültigkeitsdauer etwaiger befristeter Angebote von thinkmobility.green sind den Detailbeschreibungen im E-Mail sowie den vorliegenden AGB zu entnehmen.
1. Teilt das Umweltbundesamt mit, dass in Bezug auf das reine Batterieelektrofahrzeug bereits anderweitig ein Antrag gestellt wurde und daher eine Vermarktung über thinkmobility.green nicht möglich ist, ist kein Entgelt und keine Auszahlung geschuldet, insbesondere nicht nach den nachfolgenden Regelungen. Aufwands- und Schadensersatzansprüche von thinkmobility.green bleiben unberührt.
2. Der Kunde erhält einen Betrag in Höhe von 75 % des Vermarktungserlöses von thinkmobility.green. Wenn der Kunde Verbraucher oder Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG ist, erfolgt die Auszahlung ohne gesondert auszuweisende Umsatzsteuer; in allen anderen Fällen erfolgt die Auszahlung zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Das Entgelt wird erst nach Erhalt der Bescheinigung vom Umweltbundesamt sowie der anschließenden Vermarktung und vorheriger Erbringung sämtlicher Mitwirkungsleistungen des Kunden gemäß § 8 fällig; diese Vermarktung erfolgt in der Regel binnen dreißig Tagen nach Erhalt der Bescheinigung des Umweltbundesamtes. Vermarktungserlös ist dabei derjenige Betrag, den thinkmobility.green aus der Vermarktung der THG-Quote erzielt. Soweit ein Pooling gemäß § 5 Nr. 2 erfolgt, ist der Vermarktungserlös der rechnerisch auf die THG-Quote des Kunden entfallende Anteil aus dem Gesamterlös der dem Pooling unterliegenden THG-Quoten.
3. thinkmobility.green vermarktet die THG-Quote bestmöglich, wobei thinkmobility.green ein Ermessen hinsichtlich des Vermarktungszeitpunkts sowie hinsichtlich der Prognose etwaiger besserer, zukünftiger Vermarktungsmöglichkeiten zusteht, das thinkmobility.green pflichtgemäß im Interesse sämtlicher Kunden auszuüben hat. Die Vermarktung von THG-Quoten erfolgt dabei – über sämtliche Kunden und Fahrzeuge hinweg – in der Reihenfolge des Vertragsschlusses zwischen den Parteien zu dem jeweiligen Fahrzeug, es sei denn im Einzelfall ist eine Abweichung von dieser Reihenfolge zur Realisierung einer Vermarktungsmöglichkeit geboten; in einem solchen Fall stellt thinkmobility.green das Bündel wie folgt zusammen: Priorität 1 ist die Reihenfolge des Vertragsabschlusses und Priorität 2 ist die Realisierung der Vermarktungsmöglichkeit, z. B. durch die Zusammenstellung einer bestimmten Bündelgröße.
4. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in Euro auf ein auf den Namen des Kunden laufendes Bankkonto, das der Kunde thinkmobility.green mitzuteilen hat.
5. Auf Aufforderung hin, hat der Kunde seine Identität nachzuweisen. thinkmobility.green steht ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Bestätigung der Identität zu. Falls ein Betrag bereits ausbezahlt wurde, der Kunde zum Empfang aber nicht berechtigt war, hat der Kunde den Betrag unverzüglich an thinkmobility.green zurück zu leisten.
6. Ist der Kunde weder Verbraucher noch Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG gilt: Die Parteien vereinbaren hiermit die Auszahlung als Gutschrift gemäß § 14 Abs. 2 S. 2 UStG.
1. Der Kunde hat die Zulassungsbescheinigung Teil I des reinen Batterieelektrofahrzeugs, die gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ausgefertigt worden ist, unverzüglich als Kopie zu überlassen. Der Kunde kann hierfür ein von thinkmobility.green verwendetes Web-Formular nutzen.
2. Ist der Kunde nicht Halter des reinen Batterieelektrofahrzeugs, das er gegenüber thinkmobility.green benennt, so hat der Kunde thinkmobility.green die mindestens textförmliche Bestimmung als Dritter i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 2 und § 7 der 38. BImSchV i. V. m. § 37a Abs. 6 BImSchG in Bezug auf sämtliche vorangehenden Dritten zu überlassen.
3. Sollten sich die rechtlichen Anforderungen zum Nachweis über die THG-Quote gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde ändern, wird der Kunde die erforderlichen Informationen und Unterlagen unverzüglich an den thinkmobility.green übermitteln, nachdem thinkmobility.green den Kunden über die geänderten Anforderungen informiert hat.
4. Ist der Kunde nicht Verbraucher, hat er zum Zwecke der Auszahlung gemäß § 7 seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen.
1. Der Kunde sichert zu, dass er für das Verpflichtungsjahr über das von der Abtretung erfasste Recht uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist, dieses nicht anderweitig abgetreten ist, nicht verpfändet ist, nicht gepfändet worden ist und auch nicht auf sonstige Weise über dieses Recht verfügt worden ist. Insbesondere haben der Kunde und sämtliche etwaigen sonstigen als Dritte vor dem Kunden Bestellte für das Verpflichtungsjahr niemanden für das betreffende reine Batterieelektrofahrzeug als Dritten i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 2 und § 7 der 38. BImSchV i. V. m. § 37a Abs. 6 BImSchG bestimmt, Strommengen gem. § 8 Abs. 1 der 38. BImSchV gemeldet, einen Antrag beim Umweltbundesamt gestellt oder die THG-Quote eines angemeldeten reinen Batterieelektrofahrzeug vermarktet.
2. Der Kunde wird das Vorstehende für das Verpflichtungsjahr – abgesehen von der Bestellung von und Abtretung an sowie Vermarktung durch thinkmobility.green – auch in Zukunft unterlassen, es sei denn der Vertrag mit thinkmobility.green kommt nicht zustande oder wird rückabgewickelt.
1. Erbringt der Kunde eine Mitwirkungsleistung gemäß § 8 nicht oder stellt sich eine Zusicherung gemäß § 9 als falsch heraus, ist thinkmobility.green unter den zusätzlichen Voraussetzungen der folgenden Nr. 2 zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Voraussetzung für den Rücktritt gemäß dieses Paragrafen ist, dass eine von thinkmobility.green dem Kunden zur Abhilfe gesetzte, angemessene Frist fruchtlos verstrichen ist. Dies gilt nicht, wenn die Fristsetzung aufgrund der Art und Weise der Pflichtverletzung des Kunden entbehrlich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn entgegen von § 9 bereits eine Abtretung erfolgt ist und/oder ein Antrag beim Umweltbundesamt gestellt wurde.
3. Sonstige Rücktrittsrechte von thinkmobility.green und dem Kunden, insbesondere gemäß Gesetz, bleiben von der Regelung in diesem Paragrafen unberührt.
1. Der Kunde, der Verbraucher ist, wird über ein etwaig bestehendes Widerrufsrecht gesondert belehrt.
2. Im Widerrufsfall hat der Kunde die unmittelbaren Kosten für die etwaige Rücksendung von Waren zu tragen.
1. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
2. Der Kunde kann Schadensersatz im Übrigen nur verlangen:
2.1. für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von thinkmobility.green oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von thinkmobility.green beruhen, die nicht vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) und nicht Haupt- oder Nebenpflichten im Zusammenhang mit Mängeln unserer Leistungen sind;
2.2. für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) von thinkmobility.green, eines gesetzlichen Vertreters, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von thinkmobility.green beruhen.
2.3. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im Sinne dieses Paragrafen sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
2.4. Weiter haftet thinkmobility.green für Schäden aufgrund der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit Mängeln der Leistung (Nacherfüllungs- oder Nebenpflichten) von thinkmobility.green und für Schäden, die in den Schutzbereich einer von thinkmobility.green ausdrücklich erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen.
3. Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für thinkmobility.green vorhersehbaren Schaden beschränkt.
4. Schadenersatzansprüche des Kunden im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schäden aufgrund der Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit Mängeln der Leistung (Nacherfüllungs- oder Nebenpflichten) von thinkmobility.green.
5. Schadenersatzansprüche gegen thinkmobility.green aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.
1. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder enthalten diese AGB eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.
2. Der Vertrag einschließlich dieser AGB unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften in dem Land, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, für den Kunde günstiger sind, vorausgesetzt der Kunde ist Verbraucher (Art. 6 VO (EG) 593/2008).
3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von thinkmobility.green, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Als Ausnahme hierzu ist thinkmobility.green auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Kaufmann ist jeder Unternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist oder der ein Handelsgewerbe betreibt und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Der Kunde hat seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland, wenn er im Ausland seinen Geschäftssitz hat.
1. thinkmobility.green ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr/
3. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@thinkmobility.green
Stand: Juni 2023